Gefunden? So wechseln Sie jetzt

Sie haben über unseren Finder eine günstigere Krankenkasse entdeckt. Jetzt fehlt nur noch der letzte Schritt: der Wechsel. Wir zeigen Ihnen exakt, wie der Prozess abläuft — mit allen Fristen, Formularen und Fallstricken.

Der Wechselprozess in vier Schritten

Ein Krankenkassenwechsel in der Schweiz ist unkompliziert, wenn Sie die Fristen einhalten. Die Grundversicherung kann jeder Versicherer annehmen — es gibt keine Gesundheitsprüfung und keinen Aufnahmevorbehalt. Das unterscheidet die Grundversicherung fundamental von Zusatzversicherungen.

1

Neue Kasse finden

Vergleichen Sie alle Anbieter in Ihrem Kanton über die Suche.

2

Neue Kasse anmelden

Schliessen Sie die neue Grundversicherung ab — online oder per Antrag.

3

Alte Kasse kündigen

Einschreiben bis spätestens 30. November an die aktuelle Kasse senden.

4

Bestätigung erhalten

Beide Kassen bestätigen den Wechsel per 1. Januar des Folgejahres.

Detaillierter Ablauf: Was Sie bei jedem Schritt beachten müssen

Schritt 1: Die passende Kasse finden

Bevor Sie kündigen, sollten Sie Ihre neue Kasse bereits gefunden haben. Nutzen Sie unseren Profil-Check, um das optimale Versicherungsmodell zu ermitteln, und den Franchise-Finder, um die wirtschaftlichste Franchise-Stufe zu berechnen. Anschliessend vergleichen Sie die Prämien über die Krankenkassen-Suche.

Schritt 2: Bei der neuen Kasse anmelden

Die meisten Krankenkassen bieten eine Online-Anmeldung an. Sie benötigen Ihre AHV-Nummer, Ihren aktuellen Versicherungsausweis und Angaben zu Wohnort, Alter und gewünschtem Modell. Wichtig: Schliessen Sie die neue Versicherung ab, bevor Sie die alte kündigen — so vermeiden Sie eine Versicherungslücke.

Schritt 3: Die alte Kasse kündigen

Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und spätestens am 30. November beim bisherigen Versicherer eingehen (Eingang, nicht Poststempel). Wir empfehlen dringend den Versand per Einschreiben, damit Sie den Zugang nachweisen können. Das Kündigungsschreiben muss folgende Angaben enthalten:

  • Versichertennummer und AHV-Nummer
  • Kündigung der Grundversicherung per 31. Dezember des laufenden Jahres
  • Unterschrift des Versicherten
  • Bitte um schriftliche Bestätigung der Kündigung

Schritt 4: Bestätigung abwarten

Sowohl Ihre alte als auch Ihre neue Krankenkasse werden Ihnen den Wechsel schriftlich bestätigen. Ab dem 1. Januar sind Sie bei der neuen Kasse versichert. Ihr alter Versicherer muss Ihnen allenfalls noch ausstehende Rückvergütungen auszahlen.

Fristen im Überblick

Wechselgrund Kündigungsfrist Wechseltermin
Regulärer Wechsel Bis 30. November 1. Januar
Bei Prämienerhöhung 30 Tage nach Mitteilung 1. Januar
Halbjährlicher Wechsel (tiefe Franchise) Bis 31. März 1. Juli
Umzug in neuen Kanton Innerhalb von 3 Monaten Per Umzugsdatum

Häufige Fehler beim Kassenwechsel

Zu spät kündigen. Die häufigste Ursache für einen gescheiterten Wechsel. Die Kündigung muss bis 30. November beim Versicherer eingegangen sein — nicht abgestempelt. Senden Sie mindestens eine Woche vorher per Einschreiben.

Zusatzversicherung mitkündigen. Kündigen Sie ausdrücklich nur die Grundversicherung. Die Zusatzversicherung können Sie behalten, auch wenn Sie die Grundversicherung wechseln. Wenn Sie auch die Zusatzversicherung wechseln möchten, beachten Sie: Die neue Kasse kann eine Gesundheitsprüfung verlangen.

Keine neue Kasse abgeschlossen. Kündigen Sie nie, bevor Sie bei der neuen Kasse angenommen wurden. In der Grundversicherung besteht zwar Aufnahmepflicht, aber ein schriftlicher Nachweis gibt Sicherheit.

Offene Rechnungen ignorieren. Stellen Sie sicher, dass alle Prämien bei der alten Kasse bezahlt sind. Offene Forderungen können den Wechsel blockieren — die alte Kasse kann den Versicherten auf einer Verlustliste führen.

Checkliste für den Kassenwechsel

  • Neue Kasse über Finder identifiziert
  • Franchise und Modell optimiert via Profil-Check
  • Bei neuer Kasse angemeldet und Bestätigung erhalten
  • Kündigung per Einschreiben an alte Kasse versandt (bis 30.11.)
  • Kündigungsbestätigung der alten Kasse erhalten
  • Alle offenen Prämien bezahlt
  • Versicherungsausweis der neuen Kasse ab 1. Januar erhalten

Bereit zum Wechseln?

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