Der Wechselprozess in vier Schritten
Ein Krankenkassenwechsel in der Schweiz ist unkompliziert, wenn Sie die Fristen einhalten. Die Grundversicherung kann jeder Versicherer annehmen — es gibt keine Gesundheitsprüfung und keinen Aufnahmevorbehalt. Das unterscheidet die Grundversicherung fundamental von Zusatzversicherungen.
Detaillierter Ablauf: Was Sie bei jedem Schritt beachten müssen
Schritt 1: Die passende Kasse finden
Bevor Sie kündigen, sollten Sie Ihre neue Kasse bereits gefunden haben. Nutzen Sie unseren Profil-Check, um das optimale Versicherungsmodell zu ermitteln, und den Franchise-Finder, um die wirtschaftlichste Franchise-Stufe zu berechnen. Anschliessend vergleichen Sie die Prämien über die Krankenkassen-Suche.
Schritt 2: Bei der neuen Kasse anmelden
Die meisten Krankenkassen bieten eine Online-Anmeldung an. Sie benötigen Ihre AHV-Nummer, Ihren aktuellen Versicherungsausweis und Angaben zu Wohnort, Alter und gewünschtem Modell. Wichtig: Schliessen Sie die neue Versicherung ab, bevor Sie die alte kündigen — so vermeiden Sie eine Versicherungslücke.
Schritt 3: Die alte Kasse kündigen
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und spätestens am 30. November beim bisherigen Versicherer eingehen (Eingang, nicht Poststempel). Wir empfehlen dringend den Versand per Einschreiben, damit Sie den Zugang nachweisen können. Das Kündigungsschreiben muss folgende Angaben enthalten:
- Versichertennummer und AHV-Nummer
- Kündigung der Grundversicherung per 31. Dezember des laufenden Jahres
- Unterschrift des Versicherten
- Bitte um schriftliche Bestätigung der Kündigung
Schritt 4: Bestätigung abwarten
Sowohl Ihre alte als auch Ihre neue Krankenkasse werden Ihnen den Wechsel schriftlich bestätigen. Ab dem 1. Januar sind Sie bei der neuen Kasse versichert. Ihr alter Versicherer muss Ihnen allenfalls noch ausstehende Rückvergütungen auszahlen.
Fristen im Überblick
| Wechselgrund |
Kündigungsfrist |
Wechseltermin |
| Regulärer Wechsel |
Bis 30. November |
1. Januar |
| Bei Prämienerhöhung |
30 Tage nach Mitteilung |
1. Januar |
| Halbjährlicher Wechsel (tiefe Franchise) |
Bis 31. März |
1. Juli |
| Umzug in neuen Kanton |
Innerhalb von 3 Monaten |
Per Umzugsdatum |
Häufige Fehler beim Kassenwechsel
Zu spät kündigen. Die häufigste Ursache für einen gescheiterten Wechsel. Die Kündigung muss bis 30. November beim Versicherer eingegangen sein — nicht abgestempelt. Senden Sie mindestens eine Woche vorher per Einschreiben.
Zusatzversicherung mitkündigen. Kündigen Sie ausdrücklich nur die Grundversicherung. Die Zusatzversicherung können Sie behalten, auch wenn Sie die Grundversicherung wechseln. Wenn Sie auch die Zusatzversicherung wechseln möchten, beachten Sie: Die neue Kasse kann eine Gesundheitsprüfung verlangen.
Keine neue Kasse abgeschlossen. Kündigen Sie nie, bevor Sie bei der neuen Kasse angenommen wurden. In der Grundversicherung besteht zwar Aufnahmepflicht, aber ein schriftlicher Nachweis gibt Sicherheit.
Offene Rechnungen ignorieren. Stellen Sie sicher, dass alle Prämien bei der alten Kasse bezahlt sind. Offene Forderungen können den Wechsel blockieren — die alte Kasse kann den Versicherten auf einer Verlustliste führen.
Checkliste für den Kassenwechsel
- Neue Kasse über Finder identifiziert
- Franchise und Modell optimiert via Profil-Check
- Bei neuer Kasse angemeldet und Bestätigung erhalten
- Kündigung per Einschreiben an alte Kasse versandt (bis 30.11.)
- Kündigungsbestätigung der alten Kasse erhalten
- Alle offenen Prämien bezahlt
- Versicherungsausweis der neuen Kasse ab 1. Januar erhalten